General sales and delivery conditions of ECS AG

  1. Scope
    All orders are executed on the basis of the following conditions, unless in the individual case no other agreement is confirmed in writing by ECS AG.
  2. Offers, orders, documents
    All mass indicated in catalogues and offers, illustrations are non-binding. Further developments and adjustments to the products are reserved.
  3. Prices
    All prices listed in catalogues, brochures, price lists or offers are subject to exclusive VAT, packaging and transport costs. However, ECS AG reserves the right to adjust prices as a result of concrete cost increases. For orders under CHF 75 .–a surcharge of CHF 20 .-is charged.
  4. Payment
    Unless otherwise agreed, the invoices are purely net within 20 days, without any deduction. Late payments are subject to a standard default interest.
  5. Delivery periods
    Delivery periods depend on the date set in the contract. In the event of non-compliance with the delivery period, the buyer may only request that the order be cancelled if he has previously defaulted on ECS AG by means of a valid reminder, setting a reasonable period of time. Direct or indirect damages resulting from late delivery do not give the customer a legal right to compensation. For closing contracts, unless a acceptance period has been agreed, the retrieval must be made within one year from the date of the first delivery. In the event of payment difficulties of the customer, ECS AG is free to waive residual deliveries or to demand acceptance of the remaining quantity against security.
  6. Complaints
    All deliveries are made at the customer’s account and risk. Complaints concerning damage, delay or loss must be notified to ECS AG in writing by the recipient within 8 days of receipt of the goods; Complaints about possible bad packaging on the day of receipt of the goods. Otherwise, the delivery is deemed to have been accepted. Returns will not be accepted unless they have been agreed. We can only accept goods returns in perfect condition, original packed franko domicile Wollerau. The return value is calculated on the basis of the net value of goods. The net value of the goods and the discount granted are deducted. Broken original fabrications, special procurement and custom-made items will not be taken back.
  7. Liability
    Subject to a legal liability on the part of the supplier under Swiss law, the customer assumes full and sole liability for any personal and material damage from the use of the delivered goods.
  8. Ownership
    The delivered goods remain the property of ECS AG until the invoice balance has been paid in full. In addition, the buyer and owner of the item is obliged to take out a property insurance policy on this subject matter and to assign the buyer’s insurance claims to ECS AG as the policyholder.
  9. Guarantee
    ECS AG provides a guarantee for detectable material and manufacturing defects for 6 months from delivery. If the delivery does not prove to be in accordance with the contract at the time of acceptance, the customer must give ECS AG the opportunity to rectify the defects or he may demand replacement delivery. If the replacement delivery is not possible, the customer may either demand a reduction in the purchase price (reduction) or cancellation, the contract (conversion). Before the warranty, damage as a result of natural wear or force majeure is excluded.
  10. Cancellations
    The cancellations of orders are only possible with the written approval of ECS AG. Costs that are already adults or price increases according to order reduction are to be covered by the customer. The partial delivery of a retrieval order must be retrieved within the agreed time limit, otherwise ECS AG will arrange for the corresponding deliveries and invoicing.
  11. Jurisdiction
    The place of jurisdiction is Wollerau. The customer expressly declares that he is subject to the jurisdiction agreed here, without his proper residence court. The legal relationship is subject to Swiss law.
  12. Stand 01.02.2014

General Terms and Conditions of Sale and Delivery of ECS Cleaning Solutions GmbH

  1. Geltungsbereich
    Die ECS Cleaning Solutions GmbH (nachfolgend Verkäufer genannt) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kundenerkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden 14 Tage nach deren Veröffentlichung auf der ECS Cleaning Solutions GmbH – Homepage wirksam sofern der Kunde den jeweiligen Änderungen nicht spätestens 14 Tage nach der Veröffentlichung widerspricht.
  2. Angebote
    An Angebote halten wir uns 4 Wochen gebunden.
  3. Liefertermine
    Der bestätigte Liefertermin gilt vorbehaltlich abweichender Bestätigung des Vorlieferanten.
  4. Preise
    Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, Versand- und Verpackungskosten. Für Lieferungen in den EURaum ausserhalb Deutschland wird nur Umsatzsteuerfrei geliefert, wenn ein gültige Umsatzsteuer-ID-Nr. angegeben wird. Generell behalten wir uns vor, bestätigte Preise den am Liefertag geltenden Preisen anzupassen. Für Bestellungen unter EUR 75.– wird ein Zuschlag von EUR 15.– verrechnet.
  5. Zahlungsbedingungen
    Preise gelten ab Lager Berlin zuzüglich Kosten für Verpackung, Porto und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Zahlungsziel 14 Tage.
  6. Bei Anlieferung beachten
    Bitte beachten Sie die Unbeschadetheit sowie die Vollzähligkeit der Lieferung sofort bei Anlieferung und melden uns eventuelle Schäden spätestens innerhalb 8 Tagen. Beschädigungen oder Verluste müssen vom Anlieferer schriftlich auf den Frachtpapieren bestätigt werden. Über- oder Unterlieferungen bis zu 10% der bestellten Gesamtmenge, sowie Teillieferungen, behalten wir uns vor. Eine Rücknahme ausgelieferter Ware ist ausgeschlossen.
  7. Gewährleistung
    Der Auftraggeber (Käufer) hat die Ware zu untersuchen und etwaige erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Eingang am Bestimmungsort schriftlich zu rügen. Die Anzeige über die Beanstandung sind Muster der beanstandeten Ware beizufügen. Die Pflicht des Bestellers zur Untersuchung der gelieferten Ware besteht auch dann, wenn Ausfallmuster übersandt sind. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Entsprechendes gilt für Falschlieferung. Mit Ablauf von 6 Monaten nach Lieferung ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
  8. Haftung
    Generell ist jegliche Haftung ausgeschlossen im Falle von Lieferverzögerung oder Lieferausfällen durch schuldhaftes Verhalten von Vorlieferanten, höhere Gewalt, Kriegshandlungen, Erdbeben usw. Haftung durch Folgeschäden ist ebenfalls ausgeschlossen.
  9. Eigentumsvorbehalt
    Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit von ihm bezieht, behält sich der Verkäufer das Eigentum vor, bis seine sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt, und ist der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Gegenstandes durch den Verkäufer liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt von Vertrag nur dann vor, wenn dies der Verkäufer ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unter Übersendung eines Pfändungsprotokolls sowie einer eidesstattlichen Versicherung über die Identität des gepfändeten Gegenstandes schriftlich zu benachrichtigen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern unter der Voraussetzung, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf wie folgt auf den Verkäufer übergehen. Der Käufer tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen mit allen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach der Abtretung berechtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt, jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird die Ware zusammen mit anderen Waren, die dem Verkäufer nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Käufers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen Verkäufer und Käufer vereinbarten Lieferpreises als abgetreten. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für den Verkäufer als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne diesen zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörende Gegenstände verarbeitet, oder untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen, verwendeten Waren z. Z. der Vermischung.
  10. Gerichtsstand
    Gerichtsstand ist Berlin
  11. Schlussbestimmung
    Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
  12. Stand: 01.11.2011